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Impressum: Pflichtangaben auf der Webseite

Impressum: Pflichtangaben auf der Webseite

Für den Betreiber einer Website ist es Pflicht bestimmte Angeben zur schnellen Kontaktaufnahme zu veröffentlichen. Der Link zu diesem Impressum muss von jeder Seite erreichbar sein.

Viele Seitenbetreiber haben sich schon eine Abmahnung eines Wettbewerbers eingefangen wenn Sie ein unzureichendes oder gar kein Impressum auf Ihrer Webseite hatten. Einige windige Geschäftemacher wittern eine lukrative Einnahmequelle. Lesen Sie ausführlich wie Sie dem entgegenwirken können. Denn ein Impressum ist Pflicht.

Die rechtliche Grundlage

Seit Frühjar 2007 regelt §5 des Telemediengesetz die Impressumspflicht und den Umfang der Informationen.

Konkret heisst es:

„Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“

Was beinhaltet ein vollständiges Impressum ?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen, egal ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites.

  • Anschrift, Telefon und Faxnummer
  • Nummer der Registereintragung
  • Angabe des Registergerichts
  • Umsatzsteuer-Identnummer
  • eMail-Adresse
  • Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Bei Körperschaften und Vereinen, sowie Berufen mit bestimmten Pflichtmitgliedschaften bestehen erweiterte Auskunftspflichten. Näheres klärt der Generator für das Impressum. Für Shopbetreiber usw. gilt besonderes Augenmerk auf die Widerrufserklärung, Einbeziehung der AGB bei Vertragsschluss und korrekte Preisauszeichnung bzw. Versandkostenangabe.

Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.

Sinn des Impressums

Ein Impressum soll dem Nutzer oder Kunden einer Internetseite die Möglichkeit geben unkompliziert herauszufinden mit wem er es zu tun hat. Das Impressum muss an einer gut zu erreichenden Stelle verlinkt sein. Angebracht ist ein Link in der Fusszeile oder im Bereich Kontakt.

Links zum Thema:

Das Telemediengesetz
http://www.netlaw.de/gesetze/tmg.xml

Tools zur Generierung eines Impressums
http://www.digi-info.de/recht/wia/wia.php
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2FTools%2Fhelfer

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